BundesrechtBundesgesetzeVeräußerung von beweglichem Bundesvermögen

Veräußerung von beweglichem Bundesvermögen

In Kraft seit 27. Juli 2002
Up-to-date

§ 1

Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

Verkauf des Waffensystems M60A3 samt Umlauf- und Ersatzteilen um 31 337 436,00 Euro an die Arabische Republik Ägypten.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.