Vermehrungsgut ist auf allen Stufen der Erzeugung nach den einzelnen Zulassungseinheiten getrennt zu halten. Jede Partie von Vermehrungsgut ist nach folgenden Kriterien zu kennzeichnen:
1. Ländercode und Nummer des Stammzertifikats;
2. botanischer Name sowie gegebenenfalls Unterart, Sorte, Klon, Klonmischung;
3. Kategorie;
4. Zweck;
5. Art des Ausgangsmaterials;
6. Zulassungszeichen;
7. Herkunftsgebiet – für Vermehrungsgut der Kategorien „quellengesichert“ und „ausgewählt“, gegebenenfalls auch bei der Kategorie „qualifiziert“ und „geprüft“;
8. gegebenenfalls autochthon, nichtautochthon oder unbekannter Ursprung;
9. im Falle von Saatgut das Reifejahr;
10. Alter und Art des Pflanzgutes oder der Pflanzenteile, ob unterschnitten, verschult oder getopft;
11. wenn das Vermehrungsgut vegetativ erzeugt wurde;
12. wenn eine Massenvermehrung gemäß § 17 Abs. 7 durchgeführt wurde;
13. gegebenenfalls die Zusatzbezeichnung „Erhöhte genetische Vielfalt“ für „Ausgewähltes Vermehrungsgut“;
14. Vermerk „mit weniger strengen Anforderungen“ für Vermehrungsgut, das gemäß § 26 bewilligt wurde;
15. ob es sich dabei um gentechnisch verändertes Material handelt oder wenn es gentechnisch verändertes Material enthält.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise