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Bundesrecht
Bundesgesetze
Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen
§ 17
§ 17
In Kraft seit 01. April 2002
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§ 17 — Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen
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Dieses Bundesgesetz tritt am 1. April 2002 in Kraft.
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