§ 45 — Gehaltskassengesetz 2002
Gliederung
4. Hauptstück Aufbau der Verwaltung
1. Abschnitt Organe
§ 45
Rückverweise
Die Organe der Gehaltskasse sind:
1. die Delegiertenversammlung,
2. der Vorstand,
3. zwei Obleute und zwei Obmannstellvertreter,
4. der Kontrollausschuss.
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