§ 44 — Gehaltskassengesetz 2002
Rückverweise
Gegen die Bescheide gemäß den §§ 11 Abs. 2, 17, 25, 31 und 42 kann Beschwerde eingebracht werden. Einer gegen einen Vorschreibungsbescheid nach § 11 Abs. 2 eingebrachten Beschwerde kommt eine aufschiebende Wirkung nicht zu.
…14 Zu ihrer Zulässigkeit führt die Revisionswerberin aus, das Verwaltungsgericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass Gründe für das Absehen von der nach § 44 Abs. 1 VwGVG grundsätzlich durchzuführenden Verhandlung vorlägen. 15 Mit diesem Vorbringen erweist sich die Revision in diesem Umfang als zulässig und begründet…