§ 32 Weiterzahlung der Bezüge bei Dienstverhinderung — Gehaltskassengesetz 2002
Rückverweise
Der Anspruch auf Weiterzahlung der Bezüge bei Dienstverhinderung richtet sich nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes, BGBl. Nr. 292/1921.
…mit 10. Juni 2025 schriftlich ausgefertigte Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien, VGW 109/007/12813/2023 20, betreffend Vergütung für Verdienstentgang nach § 32 Epidemiegesetz 1950 (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Magistrat der Stadt Wien; mitbeteiligte Partei: A B), den Beschluss gefasst: Die Revision wird…