Der Titel des Bundesgesetzes vom 19. November 1947, BGBl. Nr. 256, über die Geltendmachung der Rückstellungsansprüche der aufgelösten österreichischen Verbrauchergenossenschaften hat zu lauten wie folgt:
„Bundesgesetz vom 19. November 1947 über die Übertragung der Rückstellungsansprüche der aufgelösten österreichischen Verbrauchergenossenschaften (1. Rückstellungsanspruchsgesetz).“
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