§ 36 Nachwahl — Apothekerkammergesetz 2001
Rückverweise
Wird die Stelle des Präsidenten oder eines Vizepräsidenten während der Funktionsperiode frei, so ist die Neuwahl des Präsidenten oder eines Vizepräsidenten binnen sechs Wochen durchzuführen.
…Vorverfahrens durch den Verwaltungsgerichtshof klaglos gestellt. Dies ist dem in § 55 VwGG geregelten Fall (Klaglosstellung innerhalb der vom Verwaltungsgerichtshof gemäß § 36 Abs. 1 VwGG gesetzten Frist) gleichzuhalten. Der Aufwandersatz war daher nach dem analog anzuwendenden zweiten Satz des § 55 VwGG nur…