Veräußerung der Anteile des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Ges.m.b.H.
§ 1
Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Nominale von 70 000 000 Schilling bestmöglich zu veräußern.
§ 2
Der Veräußerungsvorgang gemäß § 1 ist von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.
§ 3
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.