BundesrechtBundesgesetzeVeräußerung der Anteile des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Ges.m.b.H.

Veräußerung der Anteile des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Ges.m.b.H.

In Kraft seit 04. August 2001
Up-to-date

§ 1

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Nominale von 70 000 000 Schilling bestmöglich zu veräußern.

§ 2

Der Veräußerungsvorgang gemäß § 1 ist von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.

§ 3

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.