Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Nominale von 70 000 000 Schilling bestmöglich zu veräußern.
Der Veräußerungsvorgang gemäß § 1 ist von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.