Der Bund ist ermächtigt, zu dem bei der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) einen Beitrag von bis zu 400 Millionen Schilling nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz hiefür vorgesehenen finanziellen Mittel zu leisten.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.