Das Antragskomitee erlässt und veröffentlicht eine Verfahrens- und Geschäftsordnung, insbesondere über:
1. die erleichterten Beweisstandards;
2. ein einfaches und beschleunigtes internes Rechtsmittel im Forderungsverfahren;
3. die Zulassung von Beobachtern zu einzelnen Verfahrensabschnitten des Forderungsverfahrens unter Einhaltung strenger Vertraulichkeit.
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