BundesrechtBundesgesetzeGenehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1999

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 1999

In Kraft seit 17. Februar 2001
Up-to-date

Art. 1

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 1999 wird die Genehmigung erteilt.