In Umsetzung der Entscheidung des Rates vom 4. Dezember 2000 über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein ist als Vorsichtsmaßnahme die Verwendung von tierischem Protein in Futtermitteln vorübergehend zu verbieten.
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