§ 1
Der Bund zeichnet bei der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung 245 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 US-Dollar.
§ 2
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.