BundesrechtBundesgesetzeInter-Amerikanische Investitionsgesellschaft - Kapitalerhöhung

Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft - Kapitalerhöhung

In Kraft seit 12. Juli 2000
Up-to-date

§ 1

Der Bund zeichnet bei der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung 245 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 US-Dollar.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.