Die Eingänge gemäß dem Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages, BGBl. Nr. 13/1952, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 376/1986, sind vom Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds an den Bund zu überweisen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise