Die Gebühren für Zulassungen gemäß §§ 14 und 15 Fernmeldegesetz 1993 betragen:
Schilling
1. für die Typenzulassung von Funkanlagen je Geräteeinheit 2 000,-
2. für die Zulassung einer Type eines Endgerätes 2 000,-
3. für die Zulassung eines einzelnen Endgerätes 200,-
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