Art. 2 Artikel II — Kleingartengesetz
Gliederung
ABSCHNITT VI. Schlußbestimmungen.
Art. 2 Artikel II
Rückverweise
Dieses Bundesgesetz ist auch für anhängige Verfahren, die im Zeitpunkt seines Inkrafttretens nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, anzuwenden.
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