Der entrichtete Wohnbauförderungsbeitrag bildet bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eine Abzugspost. Diese Abzugspost ist beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifes vom Arbeitslohn abzuziehen.
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