§ 9 Steuerliche Bestimmungen. — Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages
Rückverweise
Der entrichtete Wohnbauförderungsbeitrag bildet bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eine Abzugspost. Diese Abzugspost ist beim Steuerabzug vom Arbeitslohn vor Anwendung des Lohnsteuertarifes vom Arbeitslohn abzuziehen.
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