§ 5 — Privatrechtliche Verhältnisse der Binnenschiffahrt
Gliederung
Rückverweise
Für die den Personen der Schiffsbesatzung aus dem Dienstverhältnisse zustehenden Forderungen haftet der Schiffseigner persönlich, nicht nur mit Schiff und Fracht.
Keine Ergebnisse gefunden