Die Anmeldung muß enthalten:
1. die Gattung und das Material sowie den Namen, die Nummer oder die sonstigen Merkzeichen des Schiffes;
2. die Tragfähigkeit und bei Schiffen mit eigener Triebkraft die Stärke der Triebkraft;
3. die Zeit und den Ort der Erbauung;
4. den Heimatort;
5. den Namen und die nähere Bezeichnung des Eigentümers oder der Miteigentümer und im letzteren Falle die Größe des Anteiles eines jeden Miteigentümers; bei Handelsgesellschaften genügt, auch soweit sie nicht juristische Personen sind, die Angabe der Firma und des Sitzes der Gesellschaft;
6. den Rechtsgrund, auf welchem das Eigentum oder die Eigentumsanteile beruhen.
Die Angaben sind glaubhaft zu machen.
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