Die näheren Anordnungen über die Betriebsführung im Salzburger Almkanal, die Durchführung der notwendigen Erhaltungsarbeiten (Instandhaltung und Instandsetzung) sowie die Pflichten des Almmeisters (Stellvertreters) werden in einer Almkanalordnung getroffen, die vom Landeshauptmann im Verordnungswege erlassen wird.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden