Träger der Erhaltung sind:
1. a) für das Wehr im Hangenden Stein, die zugehörigen Einlauf- und sonstigen Vorrichtungen sowie die oberste Kanalstrecke bis zur Paßbrücke,
b) für den Almhauptkanal,
c) für den Müllnerarm und den Kreuzbrücklbach:
die Wasserwerksgenossenschaft Almhauptkanal;
2. für den Stiftsarm und den Nonntalarm:
die Wasserwerksgenossenschaft Stiftsarm;
3. für den Neutorarm:
die Stadtgemeinde Salzburg.
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