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Bundesrecht
Bundesgesetze
Vereinheitlichung des Gesundheitswesens
§ 8
§ 8 § 8
In Kraft seit 01. Dezember 1938
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§ 8 § 8 — Vereinheitlichung des Gesundheitswesens
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(Anm.: Abs. 1 und 2 gegenstandslos)
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