Die Erlangung einer definitiven Anstellung als Amtsthierarzt der staatlichen Veterinärverwaltung ist an die zum Eintritte in den Staatsdienst erforderlichen allgemeinen Bedingungen und überdies an folgende besondere Nachweise geknüpft:
a) über die an einer inländischen Mittelschule (Gymnasium oder Realschule) mit Erfolg bestandene Reifeprüfung;
b) über die an einer inländischen thierärztlichen Hochschule nach Ablegung der vorgeschriebenen strengen Prüfungen erfolgte Promotion zum Thierarzte (thierärztliches Diplom);
c) über die mit Erfolg bestandene thierärztliche Physikatsprüfung.
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