BundesrechtBundesgesetzeMedaille für Verdienste um die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976§ 1

§ 1

In Kraft seit 19. Juni 1976
Up-to-date

Für den persönlichen und vorbildlichen Einsatz bei der Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele Innsbruck 1976 wird die österreichische Olympia-Medaille 1976 – im folgenden kurz Medaille genannt – geschaffen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden