Als Empfänger von Förderungen kommen juristische Personen in Betracht,
a) die ihren Sitz im Inland haben,
b) deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und
c) die eine kontinuierliche und pädagogisch-planmäßige Bildungsarbeit auf den Gebieten der Erwachsenenbildung oder des Volksbüchereiwesens leisten.
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