Zum Wirkungsbereich des Direktoriums gehören insbesondere:
a) die Vorbereitung und Durchführung der Salzburger Festspiele sowie aller anderen künstlerischen Veranstaltungen des Fonds,
b) der Abschluß von Verträgen unter Beobachtung der Bestimmungen des § 11 lit. b,
c) die Aufstellung des Jahresvoranschlages.
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