BundesrechtBundesgesetzeGesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften§ 16

§ 16§. 16.

In Kraft seit 27. Mai 1874
Up-to-date

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden