§ 72 Ausbildung in der Landwirtschaft — Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz
Gliederung
4. ABSCHNITT Berufsausbildung
§ 72 Ausbildung in der Landwirtschaft
Rückverweise
Die Berufsausbildung in der Landwirtschaft gliedert sich in die Ausbildung
1. zum landwirtschaftlichen Facharbeiter,
2. zum Meister.
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