Das Lehrverhältnis endet in folgenden Fällen:
1. durch Ablauf der Lehrzeit;
2. Tod des Lehrlings;
3. Unmöglichkeit auf seiten der oder des Lehrberechtigten oder des Lehrlings, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen;
3a. durch Auflösung während der Probezeit;
4. durch Auflösung aus wichtigen Gründen (§ 70);
5. durch einvernehmliche Auflösung (§ 70a);
6. durch Kündigung (§ 71);
7. bei Auflösung des Lehrbetriebes;
8. durch außerordentliche Auflösung (§ 71a);
9. mit vorzeitiger positiver Ablegung der Facharbeiterprüfung, wobei die Lehrzeit mit Ablauf der Kalenderwoche, in der die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, endet.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise