§ 35c Kontrollmaßnahmen — Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz
Gliederung
2. ABSCHNITT Dienstvertrag
§ 35c Kontrollmaßnahmen
Die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen, welche die Menschenwürde berühren, ist unzulässig.
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