Art. 1 § 3 Unabdingbarkeit — Arbeiter-Abfertigungsgesetz
Gliederung
ARTIKEL I Abfertigung für Arbeiter
Art. 1 § 3 Unabdingbarkeit
Die Rechte, die dem Arbeitnehmer auf Grund des § 2 zustehen, können durch Arbeitsvertrag oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung weder aufgehoben noch beschränkt werden.
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