Auftauchprotokoll
(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisungen der Z 9 und 10 der Novelle BGBl. I Nr. 123/2004 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:
9. In den §§ 30, 32 samt Überschrift, 33, 36, 37, 38, 39, 42, 44, 46 und in Anhang 5 und 7 werden die Worte „Signalmann“ bzw. „Signalmänner“ durch die Worte „Signalperson“ bzw. „Signalpersonen“ in der jeweiligen grammatikalisch entsprechenden Form ersetzt und die jeweiligen Artikelwörter grammatikalisch angepasst .
10. In den §§ 30, 35, 36, 38, 46 und im Anhang 7 wird das Wort „Gasmann“ durch die Bezeichnung „die für die Versorgung mit Atemgas zuständige Person“ in der jeweiligen grammatikalisch entsprechenden Form ersetzt.)
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