§ 57 Arbeitnehmerschutzbestimmungen in anderen Vorschriften — Heimarbeitsgesetz 1960
Gliederung
VII. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
§ 57 Arbeitnehmerschutzbestimmungen in anderen Vorschriften
Rückverweise
In anderen gesetzlichen Vorschriften enthaltene Arbeitnehmerschutzbestimmungen, die über die in diesem Bundesgesetze getroffenen Regelungen hinausgehen, werden nicht berührt.
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