§ 36 — Heimarbeitsgesetz 1960
Gliederung
IV. Hauptstück Behörden und Verfahren
Abschnitt 2 Heimarbeitstarife
§ 36
Rückverweise
Die Bestimmungen der §§ 34 und 35 gelten auch für die Abänderung oder Aufhebung eines Heimarbeitstarifes.
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