An Inhaber von Amtsbescheinigungen sind als Fürsorgemaßnahmen für ihre minderjährigen Kinder zu gewähren:
1. Besondere Berücksichtigung für die Aufnahme in öffentliche Kinderheime,
2. Bevorzugung bei Erholungs- beziehungsweise Studienaufenthalten im In- und Auslande,
3. Bevorzugung bei Studienstipendien und Befreiung vom Schul- und Unterrichtsgeld in allen öffentlichen Schulen,
4. bevorzugte Behandlung bei Berufsberatung und Zuweisung von Lehrstellen.
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