Codara
Recht
Themen
Über uns
Bundesrecht
Bundesgesetze
Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr
§ 2
§ 2 § 2
In Kraft seit 01. April 1944
Up-to-date
+K
Im Gesetz anzeigen
§ 2 § 2 — Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr
Im Gesetz anzeigen
Rückverweise
(Anm.: gegenstandslos)
Rückverweise
Keine Verweise gefunden