§ 5 Gründung und Errichtung — Bundesbahngesetz
Gliederung
3. Teil Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen
1. Hauptstück ÖBB-Personenverkehr AG
§ 5 Gründung und Errichtung
Rückverweise
Zur Durchführung der Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen hat die ÖBB-Holding AG bis spätestens 31. Mai 2004 eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital in der Höhe von 70 000 Euro, dem Firmenwortlaut „ÖBB-Personenverkehr Aktiengesellschaft“, im Folgenden als ÖBB-Personenverkehr AG bezeichnet, und dem Sitz in Wien zu gründen und zu errichten.
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