Zuständig für die Wahrnehmung aller einem Mitgliedstaat aufgrund unionsrechtlicher Rechtsvorschriften zugeordneten Aufgaben im Zusammenhang mit der Ermäßigung, dem Erlass oder der Stundung von Entgelten für das Mindestzugangspaket und für vorgehaltene Fahrwegkapazität ist die Bundesministerin/der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
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