§ 25 Gründung und Errichtung — Bundesbahngesetz
Gliederung
3. Teil Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen
7. Hauptstück ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG
§ 25 Gründung und Errichtung
Zur Durchführung der Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen hat die ÖBB-Holding AG bis spätestens 31. Mai 2004 eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital in der Höhe von 70 000 Euro, dem Firmenwortlaut „ÖBB-Infrastruktur Betrieb Aktiengesellschaft“, im Folgenden als ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG bezeichnet, und dem Sitz in Wien zu gründen und zu errichten.
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