BundesrechtBundesgesetzeBergpolizeiverordnung für die SeilfahrtII. Herstellung und Einrichtung der Seilfahrtanlagen Allgemeines§ 67

§ 67 Verbindung des Seiles mit dem Fördergestell, Fördergefäß und Gegengewicht

In Kraft seit 01. Oktober 1975
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