§ 64 — Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt
Gliederung
II. Herstellung und Einrichtung der Seilfahrtanlagen Allgemeines
§ 64
Rückverweise
Belastungsstücke von Gegengewichten müssen gegen Herabfallen gesichert sein. Bei Verwendung von Beton ist nur Stahlbeton zulässig.
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