Codara
Recht
Themen
Über uns
Bundesrecht
Bundesgesetze
Allgemeine Bergpolizeiverordnung
§ 59
§ 59 Förderung mit Lokomotiven und anderen motorischen Fahrzeugen.
In Kraft seit 01. Juli 2000
Up-to-date
+K
Im Gesetz anzeigen
§ 59 Förderung mit Lokomotiven und anderen motorischen Fahrzeugen. — Allgemeine Bergpolizeiverordnung
Im Gesetz anzeigen
Rückverweise
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 164/2000)
Rückverweise
Keine Verweise gefunden