BundesrechtBundesgesetzeLagerstättengesetz§ 9

§ 9

In Kraft seit 02. Dezember 1947
Up-to-date

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Unterricht betraut.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden