§ 64 Aufgaben — Bundesstatistikgesetz 2000
Gliederung
3. Hauptstück Fachbeiräte, Wirtschaftskurie
§ 64 Aufgaben
Rückverweise
Aufgabe der Fachbeiräte ist die Beratung der Bundesministerien, der Organe der Bundesstatistik und der Bundesanstalt in fachlichen Fragen der Bundesstatistik.
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