§ 3 — Schaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs
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Das Befreiungs-Ehrenzeichen verleiht der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat hiebei auf den Vorschlag eines aus elf Mitgliedern bestehenden Kuratoriums Bedacht zu nehmen.
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