BundesrechtBundesgesetzeSchaffung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Befreiung Österreichs§ 3

§ 3

In Kraft seit 25. Februar 1976
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Das Befreiungs-Ehrenzeichen verleiht der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat hiebei auf den Vorschlag eines aus elf Mitgliedern bestehenden Kuratoriums Bedacht zu nehmen.

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