Der Bund leistet an die Internationale Entwicklung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der
Der Bund leistet an die Internationale Entwicklungsorganisation zur 12. Wiederauffüllung ihrer Mittel einen Beitrag in Höhe von 1 145 430 000 Schilling.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.