Der Bund leistet an den Afrikanischen Entwicklungs
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der
Der Bund leistet an den Afrikanischen Entwicklungsfonds zur 8. allgemeinen Wiederauffüllung seiner Mittel einen Beitrag in Höhe von 363 301 053 Schilling.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.