BundesrechtBundesgesetzeLeistung weiterer Beiträge zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR) für die Jahre 1999 bis 2001

Leistung weiterer Beiträge zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR) für die Jahre 1999 bis 2001

In Kraft seit 14. April 1999
Up-to-date

§ 1

Der Bund leistet zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung für die Jahre 1999, 2000 und 2001 einen Beitrag in Höhe von 4,5 Millionen US-Dollar.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.