BundesrechtBundesgesetzeÖsterreichischer Beitrag zum HIPC-Treuhandfonds - Katastrophe in Mittelamerika

Österreichischer Beitrag zum HIPC-Treuhandfonds - Katastrophe in Mittelamerika

In Kraft seit 13. Januar 1999
Up-to-date

§ 1

Der Bund leistet im Rahmen international akkordierter Schuldenerleichterungs- und Notstandshilfeprogramme direkt oder zu den dafür vorgesehenen Fonds einen Beitrag in Höhe von bis zu 100 Millionen Schilling.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.